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   BSG, 11.11.2021 - B 3 KR 60/20 B   

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BSG, 11.11.2021 - B 3 KR 60/20 B (https://dejure.org/2021,49985)
BSG, Entscheidung vom 11.11.2021 - B 3 KR 60/20 B (https://dejure.org/2021,49985)
BSG, Entscheidung vom 11. November 2021 - B 3 KR 60/20 B (https://dejure.org/2021,49985)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Freistellung von Kosten für Leistungen der häuslichen Krankenpflege; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Verbot von Überraschungsentscheidungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Freistellung von Kosten für Leistungen der häuslichen Krankenpflege Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs Verbot von Überraschungsentscheidungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 11/14 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege in Einrichtung der

    Auszug aus BSG, 11.11.2021 - B 3 KR 60/20 B
    Das LSG führte dazu aus, entsprechend den nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Verweis auf BSG vom 25.2.2015 - B 3 KR 11/14 R - BSGE 118, 122 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 13) maßgeblichen Umständen des Einzelfalls habe der Kläger bei summarischer Prüfung keinen Anspruch auf entsprechende Unterstützung durch die Einrichtung, weshalb die Beklagte zur Kostenübernahme verpflichtet sei.

    In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Ausgangsverfahren steht im Streit, ob eine Einrichtung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten den dort Aufgenommenen Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten nach denselben Grundsätzen zu gewähren hat, wie es der erkennende Senat für Einrichtungen der Eingliederungshilfe ausgesprochen hat (BSG vom 25.2.2015 - B 3 KR 11/14 R - BSGE 118, 122 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 13) .

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 11.11.2021 - B 3 KR 60/20 B
    Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung und ein Verstoß gegen das Gebot eines fairen Verfahrens liegen allerdings vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bislang nicht erörterten wesentlichen Gesichtspunkt - auch tatsächlicher Art - stützt und dem Rechtsstreit dadurch eine unerwartete Wendung gibt, mit der selbst ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen musste (vgl BVerfG vom 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188, 190 und BVerfG vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - BVerfGK 19, 377, 381 mwN; BSG vom 2.9.2009 - B 6 KA 44/08 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 17 und BSG vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B -, jeweils mwN) .

    Demgemäß ist eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährleistung rechtlichen Gehörs nicht mehr gewahrt, wenn ein Verfahrensbeteiligter bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt nicht zu erkennen vermag, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (vgl nur BVerfG vom 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188, 190 für tatsächliche Gesichtspunkte; BVerfG vom 15.8.1996 - 2 BvR 2600/95 - NJW 1996, 3202 zu Rechtsausführungen) .

  • BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 3/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage des Vermieters eines Leistungsberechtigten

    Auszug aus BSG, 11.11.2021 - B 3 KR 60/20 B
    Anders hätte die Berufung, die ausdrücklich auf die abweichende Auffassung des 16. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen und auf Unterschiede in der Beurteilung verschiedener Fallgestaltungen durch den Berufungssenat selbst gestützt war, schwerlich ermessensfehlerfrei als einfach gelagertes Verfahren ohne besonderen Schwierigkeitsgrad tatsächlicher oder rechtlicher Art und mit geklärtem Sachverhalt angesehen werden können (vgl zum Anwendungsbereich von und zur Ermessensausübung nach § 153 Abs. 5 SGG insoweit nur BSG vom 21.9.2017 - B 8 SO 3/16 R - SozR 4-1500 § 153 Nr. 16 RdNr 13 ff mwN) .

    Da die Beschwerde bereits aus den dargelegten Gründen erfolgreich ist, kann offenbleiben, ob der Einrichtungsträger notwendig beizuladen (§ 75 Abs. 2 Alt 1 SGG) und die Berichterstatterin zu einer Vorlage an den Senat für eine Entscheidung über eine Rückübertragung wegen wesentlicher Änderung der Prozesslage oder besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten gehalten war, wie mit der Beschwerde weiter geltend gemacht wird (zur letzteren Möglichkeit vgl nur BSG vom 21.9.2017 - B 8 SO 3/16 R - SozR 4-1500 § 153 Nr. 16 RdNr 16 f; BSG vom 6.12.2018 - B 8 SO 53/18 B - RdNr 5; ebenso etwa Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 153 RdNr 25c; Sommer in BeckOGK, SGG, Stand 1.8.2021, § 153 RdNr 51; Wenner in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Komm zum Sozialrecht, 7. Aufl 2021, § 159 SGG RdNr 16; aA etwa Burkiczak in jurisPK-SGG, § 153 RdNr 151 ff, Stand 27.9.2021, unter Verweis ua auf - insoweit allerdings nicht tragend - BSG vom 14.10.2020 - B 4 AS 188/20 B - zur Veröffentlichung in SozR 4-1500 § 153 Nr. 19 vorgesehen, RdNr 10 ff; Harks, jurisPR-SozR 8/2019 Anm 2).

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus BSG, 11.11.2021 - B 3 KR 60/20 B
    Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung und ein Verstoß gegen das Gebot eines fairen Verfahrens liegen allerdings vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bislang nicht erörterten wesentlichen Gesichtspunkt - auch tatsächlicher Art - stützt und dem Rechtsstreit dadurch eine unerwartete Wendung gibt, mit der selbst ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen musste (vgl BVerfG vom 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188, 190 und BVerfG vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - BVerfGK 19, 377, 381 mwN; BSG vom 2.9.2009 - B 6 KA 44/08 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 17 und BSG vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B -, jeweils mwN) .
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 11.11.2021 - B 3 KR 60/20 B
    Demgemäß ist eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährleistung rechtlichen Gehörs nicht mehr gewahrt, wenn ein Verfahrensbeteiligter bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt nicht zu erkennen vermag, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (vgl nur BVerfG vom 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188, 190 für tatsächliche Gesichtspunkte; BVerfG vom 15.8.1996 - 2 BvR 2600/95 - NJW 1996, 3202 zu Rechtsausführungen) .
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 44/08 R

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Erteilung einer Sonderzulassung als

    Auszug aus BSG, 11.11.2021 - B 3 KR 60/20 B
    Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung und ein Verstoß gegen das Gebot eines fairen Verfahrens liegen allerdings vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bislang nicht erörterten wesentlichen Gesichtspunkt - auch tatsächlicher Art - stützt und dem Rechtsstreit dadurch eine unerwartete Wendung gibt, mit der selbst ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen musste (vgl BVerfG vom 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188, 190 und BVerfG vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - BVerfGK 19, 377, 381 mwN; BSG vom 2.9.2009 - B 6 KA 44/08 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 17 und BSG vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B -, jeweils mwN) .
  • BSG, 14.10.2020 - B 4 AS 188/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - gesetzlicher Richter - Berufungsverfahren -

    Auszug aus BSG, 11.11.2021 - B 3 KR 60/20 B
    Da die Beschwerde bereits aus den dargelegten Gründen erfolgreich ist, kann offenbleiben, ob der Einrichtungsträger notwendig beizuladen (§ 75 Abs. 2 Alt 1 SGG) und die Berichterstatterin zu einer Vorlage an den Senat für eine Entscheidung über eine Rückübertragung wegen wesentlicher Änderung der Prozesslage oder besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten gehalten war, wie mit der Beschwerde weiter geltend gemacht wird (zur letzteren Möglichkeit vgl nur BSG vom 21.9.2017 - B 8 SO 3/16 R - SozR 4-1500 § 153 Nr. 16 RdNr 16 f; BSG vom 6.12.2018 - B 8 SO 53/18 B - RdNr 5; ebenso etwa Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 153 RdNr 25c; Sommer in BeckOGK, SGG, Stand 1.8.2021, § 153 RdNr 51; Wenner in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Komm zum Sozialrecht, 7. Aufl 2021, § 159 SGG RdNr 16; aA etwa Burkiczak in jurisPK-SGG, § 153 RdNr 151 ff, Stand 27.9.2021, unter Verweis ua auf - insoweit allerdings nicht tragend - BSG vom 14.10.2020 - B 4 AS 188/20 B - zur Veröffentlichung in SozR 4-1500 § 153 Nr. 19 vorgesehen, RdNr 10 ff; Harks, jurisPR-SozR 8/2019 Anm 2).
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Einverständnis der Beteiligten -

    Auszug aus BSG, 11.11.2021 - B 3 KR 60/20 B
    Soll abweichend davon in Fällen des § 153 Abs. 5 SGG nach der Entscheidung im schriftlichen Verfahren in der ersten Instanz auch in der Berufungsinstanz ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, muss daher der Berichterstatter im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens nach § 124 Abs. 2 SGG ("kann das Gericht") in besonderer Weise davon überzeugt sein können, dass die Sach- und Rechtslage eine mündliche Erörterung mit den Beteiligten als überflüssig erscheinen lassen kann (vgl zum Maßstab nur BSG vom 22.9.1977 - 10 RV 79/76 - BSGE 44, 292 f = SozR 1500 § 124 Nr. 2 S 2) .
  • BSG, 07.08.2014 - B 13 R 441/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BSG, 11.11.2021 - B 3 KR 60/20 B
    Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung und ein Verstoß gegen das Gebot eines fairen Verfahrens liegen allerdings vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bislang nicht erörterten wesentlichen Gesichtspunkt - auch tatsächlicher Art - stützt und dem Rechtsstreit dadurch eine unerwartete Wendung gibt, mit der selbst ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen musste (vgl BVerfG vom 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188, 190 und BVerfG vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - BVerfGK 19, 377, 381 mwN; BSG vom 2.9.2009 - B 6 KA 44/08 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 17 und BSG vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B -, jeweils mwN) .
  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 53/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 11.11.2021 - B 3 KR 60/20 B
    Da die Beschwerde bereits aus den dargelegten Gründen erfolgreich ist, kann offenbleiben, ob der Einrichtungsträger notwendig beizuladen (§ 75 Abs. 2 Alt 1 SGG) und die Berichterstatterin zu einer Vorlage an den Senat für eine Entscheidung über eine Rückübertragung wegen wesentlicher Änderung der Prozesslage oder besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten gehalten war, wie mit der Beschwerde weiter geltend gemacht wird (zur letzteren Möglichkeit vgl nur BSG vom 21.9.2017 - B 8 SO 3/16 R - SozR 4-1500 § 153 Nr. 16 RdNr 16 f; BSG vom 6.12.2018 - B 8 SO 53/18 B - RdNr 5; ebenso etwa Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 153 RdNr 25c; Sommer in BeckOGK, SGG, Stand 1.8.2021, § 153 RdNr 51; Wenner in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Komm zum Sozialrecht, 7. Aufl 2021, § 159 SGG RdNr 16; aA etwa Burkiczak in jurisPK-SGG, § 153 RdNr 151 ff, Stand 27.9.2021, unter Verweis ua auf - insoweit allerdings nicht tragend - BSG vom 14.10.2020 - B 4 AS 188/20 B - zur Veröffentlichung in SozR 4-1500 § 153 Nr. 19 vorgesehen, RdNr 10 ff; Harks, jurisPR-SozR 8/2019 Anm 2).
  • BSG, 23.03.2018 - B 1 KR 80/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 14.12.2016 - B 13 R 204/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör -

  • BSG, 26.03.2020 - B 3 P 14/19 B

    Gewährung von Leistungen nach Pflegestufe I

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2016 - L 4 KR 345/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2016 - L 4 KR 608/16
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